Ein ungereinigter leerer Tank darf nach Ablauf der Frist fr die Prfung der Auskleidung innerhalb von hchstens drei Monaten nach Ablauf dieser Frist zur Befrderung aufgegeben werden, um ihn vor dem Wiederbefllen der nchsten Prfung der Auskleidung zuzufhren (siehe Abschnitt 6.8.4 d) Sondervorschrift TT 2).